Kieferorthopädie am Neumarkt
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Dr. Lukas Blase
Neumarkt 9-10
49074 Osnabrück
Telefon 0541 29177
info@kfo-am-neumarkt.de
Jegliche therapeutische Maßnahme setzt eine umfassende Analyse des Kausystems voraus (Klinische Funktionsanalyse). Wir sind auf dem Gebiet der Erkennung und Therapie von Kiefergelenkserkrankungen speziell ausgebildet.
In Hinsicht auf eine anstehende prothetische Versorgung (Krone, Brücke oder Implantat) kann der Kieferorthopäde vorbereitende Maßnahmen leisten (z.B. das Aurichten von gekippten Zähnen, Lückenöffnung etc.). Darüber hinaus ist in Absprache mit Ihrem Zahnarzt auch die Unterstützung einer parodontalen Therapie (Zahnfleisch + Zahnhalteapparat) kieferorthopädisch möglich. Ausgeprägte Fehlstellungen der Kiefer machen im Grenzfall kieferorthopädische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Kiefer-Gesichts-Chirurgen erforderlich.
Bis zu 40 Prozent der Bevölkerung zeigen Funktionsstörungen des Kiefergelenks und der Kaumuskulatur (craniomandibuläre Dysfunktion/CMD). Zu Beginn werden diese Befunde nicht oder nur als diffuses Knacken/Reiben ohne Beeinträchtigung wahrgenommen. In der Folge kann es zu Schmerzen im Kiefergelenk, Einschränkung der Mundöffnung oder ausstrahlenden Schmerzen in Kopf und Nacken kommen. Als mögliche Ursachen werden Kiefer- und Zahnfehlstellungen, Stress und Fehlhaltungen des Körpers diskutiert. Unterschiedlichste Strukturen unseres Körpers sind funktionell miteinander verbunden. Ein Kreuzbiss im Bereich der Zähne kann sich so zum Beispiel auch auf die Schulter- und Hüfthaltung auswirken und sogar Ursache für eine Beinlängendifferenz sein. Die Diagnose von craniomandibulären Dysfunktionen erfolgt in unserer Praxis durch eine manuelle Funktionsanalyse (nach Prof. Bumann). Hierbei werden unterschiedliche Strukturen des Kiefergelenks manuell untersucht und die Kau- und Kopfmuskeln Belastungstests unterzogen. Die Therapie vorliegender Beschwerden lässt uns häufig interdisziplinär zusammenarbeiten mit Zahnärzten, Osteopathen oder Physiotherapeuten.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (=Kiefergelenkdiagnostik und –Therapie) gehören seit 1997 infolge des Beitragsentlastungsgesetzes 1996 nach § 28 Abs. 28 Satz 4 SGB V nicht zur vertragszahnärztlichen Behandlung (=Kassenbehandlung) und dürfen von den Kassen auch nicht bezuschusst werden. Dies bedeutet für Sie, dass unabhängig von Alter und Schweregrad der Erkrankung sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Kiefergelenk, CMD und/oder der Kaumuskulatur stehen, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Bei Notwendigkeit einer weiterführenden Untersuchung geben wir Ihnen vorher entsprechende Informationen mit, damit die Behandlung für Sie transparent und nachvollziehbar bleibt. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!